Anmeldung Tour 1
VENEDIG
Radtour von der quelle des flusses Ticino zum Po-Delta
Reise: von Juni bis September (ab 6 Teilnehmern)
Reisetariffe
Die angegebenen Preise sind in CHF pro Person und beinhalten die in den Reiseinformationen genannten Leistungen.
Tarif A – ohne Miete mit Übernachtungen im Tessin
EZ: CHF 1’900.- Einzelzimmer DZ: CHF 1’650.- Doppelzimmer
Tarif B – mit Miete mit Übernachtungen im Tessin
EZ: CHF 2’150.- Einzelzimmer DZ: CHF 1’900.- Doppelzimmer
Tarif C – mit Miete ohne Übernachtungen im Tessin
EZ: CHF 1’900.- Einzelzimmer DZ: CHF 1’650.- Doppelzimmer
Tarif D – ohne Miete ohne Übernachtungen im Tessin
EZ: CHF 1’650.- Einzelzimmer DZ: CHF 1’400.- Doppelzimmer
EZ: Einzelzimmer
DZ: Doppelzimmer
Mwst. Inbegriffen
Bei weniger als 6 Teilnehmern wird die Reise
annulliert und die Vorauszahlung zurückerstattet.
Zahlung:
25% bei Erhalt der Rechnung
75% (Rest) 30 Tage vor der Reisebeginn.
Wird in den letzten 30 Tagen vor der Reise gebucht, muss der ganze Betrag bezahlt werden.
(Gilt als Anmeldung)
Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen
Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass er die vorliegende Bedingungen gelesen und akzeptiert hat.
Aufgaben / Anforderungen: Anpassungsfähigkeit und eine gewisse Offenheit für ein Gelingen der Reise unabdingbar. Teilnehmer müssen bei guter Gesundheit sein und sind längere Anstrengung gewöhnt.
Unterkünfte: Wir werden individuelle Wünsche berücksichtigen. Wenn kein Einzelzimmer vorhanden ist, muss eventuell ein Zimmer mit anderen Teilnehmern geteilt werden.
Stornierung / Reiseabbruch: Eine Stornierung der Reise muss so bald wie möglich bekannt gegeben werden. Eine Stornierung der Reise weniger als 60 Tage im voraus werden 10% der Reisekosten in Rechnung gestellt, bei weniger als 30 Tagen 50%, bei weniger als 15 Tagen vor Reisebeginn 100%. Wird die Reise unterwegs abgebrochen so erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
Versicherung: Es wird empfohlen, eine Unfall- und eine Annulationskostenversicherung abzuschliessen.
Programmänderungen: Eine Aenderung des Reiseprogramms bleibt, sollten dies die Umstände erfordern, vorbehalten. Die Verantwortung für einen solchen Entscheid liegt im alleinigen Ermessen des Reiseleiters.
Gerichtsstand: Schweizer Recht regelt das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer. Gerichtsstand ist Bellinzona.
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